Kosten der osteopathischen Behandlung

 

Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.

Je nach Region beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten für die Osteopathie. 

Als Privatversicherter oder Beihilfeempfänger erhalten sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Überprüfen sie ggf. ihren Vertrag, ob

Heilpraktiker-Leistungen eingeschlossen sind.

Unabhängig davon befinden sich die oben genannten Regelungen im ständigen Umbruch und ich empfehle Ihnen, mit ihrer Krankenkasse eine mögliche Kostenbeteiligung abzuklären.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und wird im Anschluss an die Behandlung in bar bezahlt.